- 01
Der Begriff 24 Stunden Pflege wird im Alltag als Bezeichnung für die sogenannte "Betreuung in häuslicher Gemeinschaft" verwendet. Eine Betreuungskraft lebt im selben Haushalt, wie die zu betreuende(n) Person(en). Der Begriff ist irreführend. Weder kann noch darf eine einzelne Kraft 24 Stunden am Stück arbeiten. Die Betreuungskräfte der unterliegen den gesetzlichen Regelungen in Deutschland.
- 02
Zu den Aufgaben der Betreuungskraft gehört unter anderem: - Tägliche Begleitung im Alltag
- Begleitung bei Sozial- und Freizeitaktivitäten
- Alltägliche Aufgaben im Haushalt, z.B. Kochen, Wechseln, Waschen und Bügeln der Wäsche und Kleidung, Aufräumen und Reinigen der Wohnräume, Einkaufen, Spülen, Versorgen von Haustieren, Bewässern von Zimmerpflanzen
- Mundgerechtes Zubereiten und Hilfe bei der Aufnahme von Speisen und Getränken
- Hilfe bei An- und Auskleiden
- Unterstützung bei Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe bei der hygienischen Versorgung und Grundpflege
- Unterstützung bei Toilettengang
- Inkontinenzversorgung (Wechseln von Vorlagen oder Windeln), Entleeren von Katheterbeuteln, Wechseln von Stomabeuteln Bitte beachten Sie, dass unsere Kräfte keine Reinigungskräfte sind. Das Putzen von Fenstern, das Reinigen oder Aufräumen von Kellerräumen, Dachböden oder Garagen gehört nicht zu deren Aufgaben. Ebenso müssen unsere Betreuungskräfte keine Gartenarbeiten durchführen.
- 03
Wir haben auch examinierte Fachkräfte, die für uns arbeiten. Eine explizite Auswahl gezielt nach Fachkräften können wir allerdings nicht treffen. Aus rechtlichen Gründen dürfen diese Kräfte aber bei Ihnen bzw. Ihren Angehörigen keine Behandlungspflege gemäß Sozialgesetzbuch, 5. Buch, (SGB V) durchführen, auch wenn sie fachlich dafür qualifiziert wären. Das bleibt ambulanten Pflegediensten vorbehalten. Deshalb arbeiten wir auch sehr häufig mit ambulanten Diensten zusammen. Zur Behandlungspflege gehört unter anderem: Blutzuckermessung, Injektionen, Wundversorgung, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Wann es notwendig oder empfehlenswert ist, einen ambulanten Pflegedienst hinzuzuziehen, bespreche ich bereits beim ersten Beratungsgespräch mit Ihnen.
- 04
Der Betreuungskraft muss ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden, das man abschließen kann. In der Regel sind das ehemalige Kinder-/Jugendzimmer, Gästezimmer oder Arbeitszimmer. Auch in Zwei-Zimmer-Wohnungen sind Betreuungen möglich. Es muss dann nur ein Zimmer ausschließlich für die Pflegekraft zur Verfügung gestellt werden.
Sie muss ein Bad mitbenutzen können und eine Küche. Da sie in den meisten Fällen auch das Kochen im Haushalt übernimmt, nutzt sie die Küche ohnehin. Auch ein Internetzugang (WLAN/Wifi) sollte vorhanden sein. Die Betreuungskräfte kommunizieren über das Internet mit Familie und Freunden aber auch mit PROMEDICA. Sie erledigen teilweise auch ihre Bankgeschäfte und Ähnliches. Das Vorhandensein eines Internetzugangs ist mittlerweile ein K.O.-Kriterium. Sind Sie sich unsicher, wie Sie das bewerkstelligen können? Sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen auch da gerne weiter, habe im Haus einer Betreuten auch schon mal einen Zugang eingerichtet, weil die Angehörigen ihn zwar beantragen konnten, dann aber nicht in der Lage waren, ihn auch zeitnah in Betrieb zu nehmen. Grundsätzlich gilt: Je angenehmer Sie die Rahmenbedingungen für die Betreuungskraft gestalten, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass diese gerne auch wiederkommt.
- 05
Die 24 Stunden Pflege ist für Erwachsene jeden Alters möglich. Sie beschränkt sich nicht nur auf Senioren.
Wir haben immer wieder Situationen, in denen auch junge Erwachsene von uns zuhause gepflegt werden, für wenige Monate oder auch dauerhaft. Zum Beispiel nach Unfällen oder schweren Operationen können wir während einer häuslichen Rehabilitationsphase unterstützen, bis jemand wieder völlig alleine daheim zurecht kommt.
- 06
Ja, das ist möglich. Wir nennen so etwas einen "Pendelvertrag". In so einem Szenario wechseln wir uns mit Betreuungskräften eines anderen Anbieter ab. Wichtig hierfür ist allerdings, dass die Einsätze unserer Kräfte planbar sind und nicht "willkürlich auf Zuruf" festgelegt werden. So etwas sprechen wir aber rechtzeitig mit Ihnen ab.
Haben Sie weitere Fragen?
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine Mail oder fordern Sie einen Rückruf an.
Weiterführende Informationen & Links
Hier finden Sie weitere hilfreiche Informationen mit Links zu PROMEDICA24 aber auch zu externen Seiten. Klicken Sie auf die jeweiligen Fotos um weitergeleitet zu werden.
Beratungsstellen für pflegende Angehörige






